(weitere) Bausparkassen dürfen neben dem Bauspargeschäft als ihrem Grund- oder Hauptgeschäft nur folgende Geschäfte betreiben: 1. Gelddarlehen vergeben, die der Vor- oder Zwischenfinanzierung von Leistungen der Bausparkasse auf Bausparverträge ihrer Bausparer dienen; 2. für wohnungswirtschaftliche Massnahmen bestimmte ...
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